Sie haben das Recht Ihren Glasfaser Tarif zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten zu kündigen. Dabei ist je nach Anbieter eine Kündigungsfrist von einem bis drei Monaten vor dem regulären Ende der Mindestvertragslaufzeit zu beachten. Sofern Sie diese Frist einhalten, können Sie Ihren Glasfaser-Anbieter einfach kündigen. Seit dem 01. Dezember 2021 ist dies ganz einfach online möglich. Und zwar genau bei dem Anbieter bzw. auf dem Portal, auf dem Sie Ihren Glasfaser-Tarif ursprünglich abgeschlossen haben.
Es gibt insgesamt drei mögliche Fälle, wann Sie Ihren Glasfaser-Anbieter nach Einhaltung der geltenden Gesetze kündigen können:
Darüber hinaus wird der Glasfaser-Vertrag mit dem Tod des Vertragsnehmers hinfällig, so dass die Angehörigen den Vertrag außerordentlich und per Sonderkündigungsrecht kündigen können.
Kündigen Sie schriftlich, telefonisch oder online. Eine persönliche Unterschrift ist nicht erforderlich. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie neben dem Ausdruck der Kündigung Ihre Vertragsnummer und Kundennummer beim jeweiligen Anbieter angeben. Das hilft dem Provider dabei, Ihre Daten eindeutig zuzuordnen. In jedem Fall sollten Sie einen Kündigungsbestätigung verlangen. Sofern auf schriftlichen Weg kündigen, erhalten Sie die Kündigung per E-Mail oder auf postalischem Weg. Kündigen Sie Ihren Glasfaser-Anbieter online, erhalten Sie die Bestätigung per Mail bzw. über Ihren persönlichen Login und Kunden-Account.
Die Frage nach dem "Warum?" ist unterschiedlich zu beantworten. Häufige Kündigungs- und Wechselgründe sind:
Die Kündigungsfrist zum Ende der Mindestvertragslaufzeit entnehmen Sie bitte Ihrem Glasfaser-Vertrag. Diese beträgt längstens drei Monate zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Nach dem Abschluss der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um einen weiteren Monat, wobei Sie Ihren Glasfaser-Anbieter jetzt mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen können. Die Anbieter sind verpflichtet, Sie auf diese Rechte hinzuweisen. Automatische Vertragsverlängerungen von 12 Monaten sind heute nicht mehr zulässig.
Sie haben per Gesetz die Möglichkeit Ihren Glasfaser-Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss schriftlich bzw. online per Widerrufsrecht zu kündigen. Die Angabe von Gründen ist dabei nicht erforderlich. Der Gesetzgeber hat hier eine Bedenkfrist eingeräumt, die längstens nach 14 Tagen endet.
Die Nutzung des Widerrufsrechtes macht laut Verbraucherzentrale vor allem dann Sinn, wenn Sie von einem aggressiven Vertrieb beim Glasfaserausbau betroffen sind und Sie je nach Sachlage überredet worden sind, einen Vertrag abzuschließen (z. B. bei Haustürgeschäften).
Es gibt diverse Vorlagen zur Kündigung des Glasfaser-Anschlusses. Haben Sie Ihren Vertrag über Glasfaser-Tarife.com oder PREISVERGLEICH.de abgeschlossen, können Sie die Kündigungsvorlage unter https://www.preisvergleich.de/service/kuendigung/ nutzen.
Sie benötigen Hilfe bei der Kündigung und dem Wechsel Ihres Glasfaser-Anbieters? Gerne helfen wir Ihnen und beraten Sie über aktuelle Angebote und Konditionen der Provider. Letztlich soll sich der Anbieter-Wechsel auch für Sie lohnen.